ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit einem Unternehmen oder Verbraucher abgeschlossen werden, und zwar in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende und abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erlangen gegenüber dem Einzelunternehmen keine Gültigkeit.

  1. Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss

Unser Online-Shop ist unter www.terrassensysteme.at, www.terrasssensysteme.de und www.naesch.at aufrufbar.

Die auf www.terrassensysteme.at, www.terrasssensysteme.de und www.naesch.at präsentierten Waren sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Vertragspartner, Waren online zu bestellen. Mit der Bestellung – Durchführung des Bestellvorganges – gibt der Vertragspartner ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages ab. Eingabefehler können bis zur Absendung der Bestellung korrigiert werden. Der Eingang der Bestellung wird per Mail bestätigt und werden dem Vertragspartner nach Eingang der Bestellung die Bestelldaten und die AGB per Mail übermittelt. Die AGB sind jederzeit auf der Homepage www.terrassensysteme.at, www.terrasssensysteme.de und www.naesch.at aufrufbar.

Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung der bestellten Ware.

Mündliche Nebenabreden sind erst rechtswirksam und gültig, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

 

  1. Preise, Versandkosten und Zahlungsmodalitäten

Die im Onlineshop angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts Anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer. Etwaige Liefer- und Versandkosten kommen noch hinzu.

Als Zahlungsarten werden per Rechnung, PayPal, Kreditkarte und Vorauskassa angeboten. Bei Zahlungsart Rechnung ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

  1. Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Können vom Einzelunternehmen verbindliche Lieferfristen durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder nicht vom Einzelunternehmen zu vertretenden Umständen, wie etwa Betriebsstörung, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall oder Verzug eines schwer ersetzbaren Zulieferers, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerungen durch die Zollabfertigung oder höherer Gewalt nicht einhalten werden, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist das Einzelunternehmen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Unerheblich ist dabei, ob diese Umstände beim Einzelunternehmen oder bei einem Subunternehmer eintreten.

Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: Datum der Auftragsbestätigung; Datum der Erfüllung aller dem Vertragspartner obliegenden Voraussetzungen; Datum, an dem das Einzelunternehmen eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhalten hat.

 

  1. Lieferung/Annahme

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt auf dem Versandweg (Paketdienst oder Zustelldienst). Wie bereits unter Pkt. 3 festgehalten, hat der Vertragspartner die Liefer- und Versandkosten zu tragen. Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Vertragspartner über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung.

Das Einzelunternehmen ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.


Der Vertragspartner hat bei Erhalt der Lieferung die offensichtliche Beschädigung am Paket unverzüglich schriftlich dem Einzelunternehmen nach Art und Umfang detailliert mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als angenommen und genehmigt. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn in der Vergangenheit eine fehlende Mängelrüge nicht geltend gemacht wurde.

 

  1. Lieferverzug

Geringfügige Überschreitungen der Lieferfristen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm daraus Ansprüche welcher Art auch immer entstehen. In allen anderen Fällen kann der Vertragspartner entweder weiter auf Erfüllung bestehen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Bei Sonderanfertigungen ist bei der Nachfristbemessung zu berücksichtigen.

 

  1. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen an. Unternehmerische Verzugszinsen betragen 9,2% (über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank). Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 4% gemäß § 1000 ABGB.

Der Vertragspartner haftet für jeden Schaden, der durch den von ihm verschuldeten Verzug entsteht.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten im Eigentum des Einzelunternehmens.

Eine Weitergabe der Ware an Dritte während aufrechtem Eigentumsvorbehalt ist ausdrücklich untersagt.

Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritter ist der Vertragspartner verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum des Einzelunternehmens hinzuweisen.

 

  1. Widerspruchsrecht für Verbraucher im Fernabsatz

Ist der Vertragspartner ein Konsument im Sinne des KSchG so sind auf Verträge, die im Wege des Fernabsatzes abgeschlossen wurden (Ferngeschäft, § 1 FAGG), die entsprechenden Bestimmungen des FAGG anzuwenden.

 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, welcher nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und werden diese getrennt geliefert, so beginnt die Rücktrittsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein vom Ihnen benannter Dritter, der nicht als Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Erfolgt die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Scheitert eine Zustellung, so wird die Ware hinterlegt. Die Frist beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem Sie erstmals die Möglichkeit zur Behebung der hinterlegten Ware hatten.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Stefan Stinglmair
Voitsdorf 111
4551 Ried im Traunkreis

office@terrassensysteme.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet,

Im Falle eines Widerrufes haben Sie die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an NÄSCH TERRASSENSYSTEME; Voitsdorf 111, 4551 Ried im Traunkreis zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf von vierzehn Tagen absenden.

Für die Rücksendung der Waren tragen Sie die Kosten.

Weiters müssen Sie für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Ausschluss des Widerrufsrechtrechts:

Kein Widerrufsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder bei Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden.

 

  1. Warenrückgabe

Eine Warenrückgabe kann nach schriftlicher Zustimmung des Einzelunternehmens und unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  1. die Ware muss original verpackt und in einem verkaufsähnlichen Zustand sein.

  2. die Rückgabe der Ware hat auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu erfolgen.

  3. sollten für die Nachbesserung und Neuverpackung Kosten entstehen, so werden diese nach Aufwand dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

 

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern 2 (zwei) Jahre, für Unternehmer 6 (sechs) Monate. Bei Gebrauchtwaren beträgt die Gewährleistung bei Verbrauchern 1 (ein) Jahr, bei Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Das Einzelunternehmen haftet nur für besondere Eigenschaften, wenn diese schriftlich zugesagt wurden. Für produktions- oder materialbedingte Abweichungen wird keine Gewähr geleistet.

Für offene Mängel, die bereits bei der Übergabe/Übernahme der vertraglichen Leistung ins Auge fallen, findet nach Maßgabe des § 928 ABGB keine Gewährleistung statt.

Die Anwendung des besonderen Rückgriffsrechtes gem. § 933b ABGB wird bei Geschäften mit Unternehmen ausgeschlossen.

Bei Naturprodukten, wie Holz, können gegenüber den Mustervorlagen Abweichungen im Farbton, in Maserung und Beschaffenheit, sowie Struktur, möglich sein. Dies ist kein Mangelpunkt. Holztypische Einwüchse, Rissbildungen, Maserungen und Farbunterschiede entsprechen den natürlichen Eigenschaften der verwendeten Hölzer und stellen keinen Mangel dar. Diesbezüglich ist auch eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Bestimmung des § 924 ABGB (Beweislastumkehr), wonach das Einzelunternehmen innerhalb der ersten sechs Monaten ab Lieferung beweispflichtig ist, wird im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ausgeschlossen.

 

  1. Aufrechnungsverbot

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüche oder sonstigen Gegenansprüche zurückzuhalten. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Einzelunternehmens mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen ohne Abzug und Einbehalt geleistet werden.

 

  1. Schadenersatz

Das Einzelunternehmen ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtungen nur dann Schadenersatzpflichtig, wenn das Einzelunternehmen grobes Verschulden oder Vorsatz trifft. Ausgenommen hierfür ist die Haftung für Personenschäden. Eine Haftung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn ein Schaden auf Handlungen oder Unterlassungen vom Einzelunternehmen nicht zurechenbaren Personen, insbesondere Arbeiten anderer Professionisten, zurückzuführen ist.

Weiters übernimmt das Einzelunternehmen keine Haftung für:

  • mittelbare oder indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn
  • für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und über den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.
  • für verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergeben, welche nicht im Einfluss des Einzelunternehmens liegen.

Ansprüche aus Schadenersatz müssen bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb von drei Jahren ab Annahme gerichtlich geltend gemacht werden.

Eine Haftung für die Richtigkeit von Angaben über die Be- und Verarbeitung sowie die Verlegung und den Einbau ist ausgeschlossen, sofern diese Angaben aus Prospekten vom Originalhersteller oder Generalimporteur stammen. Wir haben keine Aufklärungspflicht über Lagerung, Einbau oder sonstige Handhabung der Ware.

 

  1. Produkthaftung

Für den Fall, dass es sich bei einem Kunden um keinen Endabnehmer handelt, gilt, dass Regressforderungen des Kunden gegenüber dem Einzelunternehmen im Sinne des § 12 PHG ausgeschlossen sind, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler vom Einzelunternehmen zu verantworten und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax) werden vom Einzelunternehmen ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung ermittelt, verarbeitet und gespeichert.

Personenbezogene Daten werden bis zum Ablauf rechtlicher Aufbewahrungspflichten und Verjährungsfristen gespeichert. Dem Vertragspartner steht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit, sowie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu. Für genauere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen – www.terrassensysteme.at

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Vertragspartner und dem Einzelunternehmen ist das Gericht in Steyr sachlich zuständig.

Ausgenommen davon sind die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.

Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmungen in diesen AGB ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.